
Der Orgelprospekt der Pretzschendorfer Kirche ist eindeutig dem bauzeitlichen Entstehen des Kanzelaltars und auch der Emporen zuzuordnen.
Er wurde von Albertus Prockhardt aus Dresden in den Jahren 1733 – 1735 erbaut (das genaue Weihedatum der Orgel ist unbekannt). Prockhardt stammt aus Fulda, wo er um 1690 geboren wurde und starb 1747. Er war zunächst in Dippoldiswalde, dann in Dresden tätig. Seine Lehrwerkstatt ist nicht bekannt.
Es bestehen Verbindungen in seinem Schaffen zu der Meißner Orgelbauschule Johann Ernst Hähnels und der Grundaufbau nach Silbermannscher Dispositionen ist erkennbar. Das Orgelprospekt in Pretzschendorf ist der einzige noch bestehende Zeitzeuge des Schaffens Prockhardts, das Orgelwerk wurde 1906 von Orgelbau Jehmlich aus Dresden erneuert.
Das Prospekt bildet auf Grund seiner Anordnung in der Achse über dem Altar auf einer Empore stehend, eine Architektureinheit. Diese ist gleichzeitig geistlicher wie auch visueller „Mittelpunkt“ der Kirche.
Bisher ist bei der restauratorischen Konzeptfindung, das Orgelprospekt wohl auch aus Kostengründen ausgeklammert gewesen. Auf Bitten der Kirchgemeinde erfolgte eine Sichtung des Bestandes des Prospektes mit dem Anspruch, eine grundsätzliche Aussage zum Zustand zu machen. Der Holzprospekt ist bis auf wenige Stellen in einem recht guten Zustand. Schädlingsbefall spielt kaum eine Rolle bei den notwendigen Konservierungsmaßnahmen. Einige Absplitterungen sind besonders im Gesimsbereich zu sanieren. Im Inneren des Prospektes ist die Anwendung eines DDT-haltigen Holzschutzmittels (Hylotox 59) erkennbar.
Nach den gewonnenen Erkenntnissen zur Farbigkeit bei einer ersten Sichtung des Bestandes im Februar 2007 wurden weitere Freilegungen festgelegt, mit dem Ziel, eine bessere Beurteilung des gesamten Ausmaßes der polychromen Originalsubstanz zu erreichen.
Die Fassung einschließlich der Überfassung ist insgesamt stabil, die vorhandene grundlegende Übermalung der barocken Erstfassung könnte man etwa auf 1900 datieren.
Bei den jetzt großflächiger angelegten Freilegungsproben bestätigen sich die bereits im Februar vermuteten weitgehend komplett vorhandene Erstfassungsbemalungen.



Auch weitere Freilegungsproben an anderen Stellen bis hoch zur Bekrönung bestätigen die weitgehend komplett erhaltene Bemalung der Entstehungszeit. Die Erstfassung ist vermutlich eine Kaseintempera mit geringem Ölanteil. Eine Freilegung ist restauratorisch möglich, wobei auf den Architekturflächen lösemittelgestützte Systeme gute Erfolge zeigen. Bei den Marmorierungen und den floralen Malereien erwies sich eine mechanische Freilegung als deutlich besser, da diese Bereiche offensichtlich „fetter“ (mehr Ölanteil) gebunden sind und somit von Lösemitteln auch angegriffen werden. Dementsprechend lassen sich aber diese Bereiche wiederum mechanisch besser freilegen, da dort keine so gute Bindung zwischen dem Original und der Überfassung vorhanden ist. Da bereits am Altar, der ja wie schon beschrieben im direkten Architekturzusammenhang mit der Orgel steht, ebenfalls die Restaurierungsarbeiten in Richtung der Wiederherstellung der barocken Farbigkeit gehen, ist für die Orgel kein anderes Vorgehen zu empfehlen. Auch die sehr prachtvolle Bemalung des Orgelprospektes und deren guter Erhaltungszustand wie auch die restauratorisch mögliche Freilegung ohne Fassungsverlust nach den bisherigen gewonnenen Erkenntnissen, sollten für die Freilegung sprechen. Sie würde der gesamten Innenarchitektur eine Wiedererlebbarkeit des barocken Architekturempfindens geben, zumal es ein barocker Baukörper mit baulich unveränderter Innenraumgestaltung ist.
Restauratorisch bedeutet es also die Überfassung abzunehmen und die originale Fassung partiell wenn notwendig zu festigen und zu retuschieren. Die Vergoldungen am Schnitzwerk sind nach dem jetzigen visuellen Erkenntnisstand ebenfalls eine Überfassung als Ölvergoldung, original zierte diese Plastik eine Polimentvergoldung, die beim Überfassen mit einer weißen Grundierung abgedeckt wurde. Ob man diese Ölvergoldung in ihrem Bestand belässt oder eine Freilegung anstrebt, muss aus Kostengründen abgewogen werden. Restauratorische wäre die Freilegung der Polimentvergoldung zu begrüßen, weil die Polimentvergoldung natürlich einen lebendigeren Charakter ausstrahlen wird und dann auch zur Gesamtfassung passt.